Die Prüfungsausschüsse
Zur Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen sind zwei Prüfungsausschüsse berufen:
- Prüfungsausschuss I für die Vermögensberater-Assistenten- und Agenturleiter-Prüfung,
- Prüfungsausschuss II für die Vermögensberater-Prüfung.
Die Mitglieder der beiden Prüfungsausschüsse sind berufserfahrene und erfolgreiche Vermögensberater.
Den Vorsitz des Prüfungsausschusses II stellt satzungsgemäß der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV), vertreten durch seinen Geschäftsführer.
